Die Arten des Opt-in

Es gibt verschiedene Arten des Opt-in, also wie ein Nutzer dem Erhalt eines Newsletters zugestimmt hat.

Wir unterscheiden in

  • Single Opt-in
  • Confirmed Opt-in
  • Double Opt-in

Single Opt-in

Die einfachste Form der Anmeldung.

Der Nutzer trägt seine E-Mail Adresse in das Anmeldeformular ein und klickt auf anmelden. Es erfolgt seitens des Newsletteranbieters keine Benachrichtigung und auch keine weitere Bestätigung oder weitere Schritte, die auszuführen sind.

Confirmed Opt-in

Ähnlich dem Single Opt-in. Nur dass der Nutzer/Abonnent hier noch eine Benachrichtigung oder eine Bestätigung per E-Mail erhält, die ihm die Eintragung in den Newsletter bestätigt. Er wird also über seine Einwilligung/Anmeldung noch einmal informiert.

Double Opt-in

Die sicherste Version der Anmeldung.

Der neue Abonnent erhält nach Eintragung seiner E-Mail Adresse eine Bestätigungs-E-Mail an seine Adresse geschickt. In dieser E-Mail ist ein Bestätigungslink, der erst noch geklickt werden muss, damit die Eintragung auch wirklich stattfindet. Bis dahin ist der Abonnent nur als Kontakt im System, aber erhält keine Newsletter.

Die Einwilligung ist damit erst erfolgt, sobald der Bestätigungslink geklickt wurde.

Die Idee ist, dass ja nur der Abonnent Zugang zu seiner E-Mail Adresse hat und deshalb die Eintragung in den Newsletter auch aktiv, informiert und freiwillig bestätigen kann.

Zu beachten ist dabei, dass nur der Double Opt-in den Anforderungen der DSGVO zum Nachweis einer wirksamen Einwilligung gerecht wird.

Auch wenn also viele Newsletteranbieter die Option anbieten, nur einen Single oder Confirmed Opt-in zu verwenden, sollte im europäischen Wirtschaftsraum davon abgesehen werden.

Solltest du in Europa einen Newsletter erhalten und eine Bestandsdatenauskunft anfordern, müsste der Versender in der Lage sein, deine Einwilligung mittels Double Opt-in zu beweisen. Ansonsten bewegt er sich auf dünnem Eis und kann von deinem Anwalt mit einem Brief bedacht werden.

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