Professionelle und kreative Internetleistungen seit 2001.

Fairer Stundensatz von 108,- brutto.

Bitte keinen Spam!

Kampfwahrscheinlichkeit, dass eine Frau eine starke Verteidigung wirkt.

Du hasst Spam.
Ich hasse Spam.
Jeder hasst Spam.
Und der Mensch, der dir den Link zu dieser Seite geschickt hat, hasst ebenfalls Spam.

Du wurdest auf diese Seite geleitet, weil jemand der Ansicht ist, dass du ihm unerlaubt Werbung per E-Mail zusendest.

Stimmt das oder stimmt es nicht?

Ich weiß nicht, ob du die ausdrückliche Einwilligung hast, dieser Person E-Mails schicken zu dürfen, die dich auf diese Seite verwiesen hat. In jedem Fall fühlt sie sich scheinbar von deinen E-Mails belästigt.

Tu dir und der Person, die dich auf diese Seite geleitet hat einen Gefallen und schick ihr keine weiteren E-Mails.

Du tust weder dir noch deinem Ansehen einen Gefallen, wenn du Menschen E-Mails schickst, die diese nicht erhalten wollen.

Berechtigtes Interesse?

Es ist dabei auch egal, ob du davon ausgehen konntest, dass diese Person an deiner Leistung, deinem Produkt oder deiner Idee interessiert ist – es gehört einfach nicht zum guten Ton und du verdirbst dir langfristig jede Chance auf eine Geschäftsbeziehung.

Wenn du E-Mails versendest, kennst du sicher das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).

Du ersparst dir damit Ärger und eventuell sogar teure Gerichtskosten. Gerade in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte niemand auf die Idee kommen, einfach Newsletter oder Werbung zu verschicken und zu denken, dass das schon okay so ist.

Ärger trotz Einwilligung

Aber:

Manchmal kommt es vor, dass du die Einwilligung der Person hast, die sich jetzt über dich beschwert. Vielleicht hast du zu lange nichts von dir hören lassen und der Empfänger erinnert sich nicht mehr an dich oder deine E-Mails halten nicht, was sie ursprünglich versprochen haben.

In so einem Fall ist es sicher ärgerlich, wenn sich ein Kunde beschwert; zeig aber bitte dennoch Größe und entferne die betreffende E-Mail Adresse aus deinem Verteiler.

Oder sperre sie für Zwecke der Werbung. Das ist sogar noch besser.

Im Idealfall setzt du diesen Kunden auf eine Sperrliste, damit er zuverlässig keine E-Mails mehr erhält. Diesen Rechtsanspruch hat der Empfänger nach DSGVO auch.

Und als Unternehmer solltest du dem Folge leisten.

Respekt bringt uns alle weiter

Außerdem solltest du immer

  • einen zertifizierten Service für den Versand von Newslettern und E-Mails benutzen
  • nur E-Mails an Personen versenden, die dem Erhalt auch ausdrücklich zugestimmt haben
  • den Zeitpunkt der Bestätigung und die IP-Adresse eines neuen Empfängers speichern
  • das Double Opt-In Verfahren verwenden
  • einen Hinweis im Newsletter haben, wann die Person sich angemeldet hat
  • einen Abmeldelink am Ende jedes Newsletters haben
  • einen echten Mehrwert für deine Kunden im Newsletter präsentieren
  • die Wünsche deiner Kunden respektieren
  • wie ein ehrbarer Kaufmann handeln

Die meisten Anbieter erfüllen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen und sind dabei sogar noch gratis nutzbar.

Verdirb dir nicht deinen guten Ruf ( als Privatperson oder Geschäftsmann ) indem du wegen eines kurzfristigen Profits langfristig deine Kunden vergraulst.

Geh auf Nummer Sicher.

Bleib fair, ethisch, sauber. Und behandle deine Kunden mit Respekt. Dann werden deine Kunden auch dich respektieren.

Vielen Dank, dass du E-Mail Marketing für uns alle besser machst!

mit * gekennzeichnete Links sind Affiliatelinks

geschrieben von Sebastian

Ein sehr kreativer Mensch, der Freude an Rasen mähen, Tai Chi und schlechten Witzen hat. Gesundheitswissenschaftler (B. Sc.), MBA, begabter Texter und Problemlöser.

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